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Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines
§ 2 Optionen
§ 3 Festbuchung
§ 4 Leistung
§ 5 Anreise
§ 6 Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar
§ 7 Zahlung
§ 8 Pflichten des Kunden
§ 9 Haftung
§ 10 Namensnennung
§ 11 Urheber & Rechteübertragung
§ 12 Freie Shootings oder Filmaufnahmen
$ 13 Salvatorische Klausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Pflichten des Kunden sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend (innerhalb von 3 Tagen) widersprochen wird.

§ 1 Allgemeines

(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.makup-my-day.de zwischen Duska professional Hair & Make-up Artist / Fashionstylist Inhaberin: Frau Dusanka Mitrovic, Dorotheenstrasse 44, 40235 Düsseldorf (im Folgenden: Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-Up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck.

(b) Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung (Antrag/Annahme) ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer zustande.

(c) Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

(d) Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung zusammen mit den aktuell gültigen AGB und weiteren Kundeninformationen in Textform zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

(e) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make-Up Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

§ 3 Festbuchung

(a) Eine Festbuchung stellt eine für den Make-Up Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, die er schriftlich (z.B.: per Email) erhält. Im Falle einer Festbuchung steht dem Make-Up Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-Up Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Make-Up Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der aktuellen Angebots- und Preisliste.

§ 4 Leistung

(a) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt vom Auftragnehmer nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

(b) Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

(c) Kann der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen oder erscheint er nicht zu diesem, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.

§ 5 Anreise

Ist eine Anreise zum Leistungsort nötig, berechnet der Auftragnehmer die für die Anreise aufgewandten Fahrtkosten. Grundlage für die Berechnung ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer, wobei pro Kilometer 60 Cent und anfallende Parkkosten berechnet werden. Fahrtkosten werden nicht berechnet wenn der Leistungsort unter 10km vom Firmensitz des Auftragnehmers entfernt liegt.

§ 6 Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

bis 3 Tage vor dem Termin: 100%

bis 7 Tage vor Termin: 75%

bis 14 Tage vor Termin: 50%

bis 21 Tage oder länger vor Termin : 25%

Sonderregelung Brautstyling: Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie trifftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weitere Kosten (außer die des Probetermines) an. Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen.

Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make-Up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.

§ 7 Zahlung

(a) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer erhebt der Auftragnehmer gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.

(b) Bei einer Festbuchung ist eine Anzahlung i.H. von 50% des vereinbarten Honorars sofort fällig, wenn nicht anders mit dem Auftragnehmer vereinbart. Die Anzahlung kann in Bar oder mit Paypal durchgeführt werden. Die benötigten Zahlungsinformationen werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

(c) Sofern nichts anderes vereinbart ist der Rechnungsbetrag direkt im Anschluss an die Leistungserbringung in Bar zu zahlen.

(d) Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-Up Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Make-Up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Make-Up Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-Up Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

(d) Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Künstler ist jedwede Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Künstlers unzulässig.

§ 8 Pflichten des Kunden

(a) Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung vom Auftragnehmer anwesend zu sein und mögliche Änderungen sofort vornehmen zu lassen. Mängelrügen müssen unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Jede Änderung im Nachhinein entspricht einer Neubeauftragung des Auftragnehmers. Dem Kunden obliegt es dem Auftragnehmer in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen und Informationen.

(b) Der Auftragnehmer ist nicht für Leistungen und Dienste, die sich außerhalb seines Einflussbereiches befinden, verantwortlich. Soweit vom Kunden Requisiten zur Verwendung in den Werken gewünscht werden, kann der Auftragnehmer entsprechende Lizenzen im Namen und Auftrag des Kunden auf dessen Kosten erwerben. In diesem Fall gelten die weiteren Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.

(c) Der Kunde hat den Auftragnehmer während eines Vorgesprächs über seine Unverträglichkeiten, Allergien und Krankheiten zu informieren.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen übernehmen keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums vom Hair & Make-up Artist, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 10 Namensnennung

Der Make-Up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Make-Up Artists zu zahlen.

§ 11 Urheber & Rechteübertragung

Der Make-Up Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Make-Up Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Make-Up Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.

Es fällt nicht in den Verantwortungs-und Aufgabenbereich des Make-Up Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Make-Up Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Make-Up Artist abgetreten.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Make-Up Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Make-Up Artists einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Make-Up Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Make-Up Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

§ 12 Freie Shootings oder Filmaufnahmen

Für freie Shootings oder Filmaufnahmen gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Hair & Make-up Artist für seine Mitwirkung an einem solchen Projekt (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Projekts entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Hair & Make-up Artist ein zusätzliches, angemessenes Honorar zu.

Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.

§ 13 Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-Up Artists.

Stand: 14.01.2018, Version 1.0.0

Duska mit Schild in der Hand

Ich bin Duska, Friseurmeisterin und durch die HWK staatlich geprüfte Make-Up Artistin. Ebenfalls habe ich eine Ausbildung als Farb/Typ- und Stilberaterin, Fashionstylistin und personal Shopperin.

Nach 21 Jahren Berufserfahrung macht mir meine Arbeit noch immer sehr viel Spaß, denn ich liebe sie.

Ich war schon immer von Menschen und deren Gesichtszügen fasziniert. Es ist einfach wundervoll zu sehen, wie ich Menschen verwandeln und das Beste aus Ihnen herausholen kann, unabhängig vom Alter. Egal ob Mann, Frau, Jugendliche oder Kinder, durch die Wahl des richtigen Haarschnitts, Haarfarbe, Make-Up und die richtige Farbwahl und den Schnitt der Kleidung ist alles möglich. Ein neues Lebensgefühl ist geboren.

Ich bin von jeder Person, die ich sehe inspiriert. Ich liebe Menschen und Menschen lieben es sich noch schöner zu fühlen. Ich arbeite mit Menschen aller Herkünfte und kann aus jeder Frau und jedem Mann die schönste Seite zum Vorschein bringen.

Diskretion, Professionalität, Freundlichkeit, Individualität der Kundenwünsche und natürlich Einfühlsamkeit sind meine Arbeitsphilosophien und eine Selbstverständlichkeit.

Die Wünsche meiner Kunden und die Liebe zum Beruf, stehen für mich an erster Stelle. Vertrauen Sie mir, ich werde das Beste in Ihnen zum Vorschein bringen.

Auf Youtube präsentiere ich meine Tagesoutfits. Lassen Sie sich davon inspirieren. Ich erkläre Ihnen warum ich meine Wahl getroffen habe, wie Sie sich perfekt in Szene setzen und welches Make-Up perfekt dazu passt. Meine aktuellsten Arbeiten teile ich auf Facebook mit.

Ich bin für Sie mobil in Düsseldorf und Umgebung unterwegs.

 

Duska professional
Hair & Make-Up Artist

Dorotheenstraße 44

40235 Düsseldorf

 

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